Die Dienstleistungen des SGS-TÜV Saar sorgen dafür, dass Sie als Betreiber einer genehmigungspflichtigen Anlage Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und termingerecht bis zum 31. Mai 2017 Ihre Emissionserklärung abgeben. Wenden Sie sich an die Experten der SGS-TÜV Saar GmbH.
Entsprechend § 4 der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) ist für genehmigungsbedürftige Anlagen bis zum 31. Mai 2017 die Emissionserklärung für das Kalenderjahr 2016 abzugeben. Dies hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in der bundeseinheitlichen Internetanwendung BUBE-Online (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung) zu erfolgen.
Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an bei der
- Zusammenstellung und Plausibilisierung der emissionsrelevanten gehandhabten Stoffe/Verbrauchsmengen in Ihrer Anlage bzw. den Anlagenteilen
- Ermittlung der relevanten Emissionsdaten Ihrer Anlage bzw. der Anlagenteile (Emissionsquellen)
- Aufbereitung der Daten und Erstellung der Emissionserklärung
- Kommunikation mit den Behörden
- Überprüfung und Anpassung der aktuellen Anlagenstruktur in BUBE-Online
- Eingabe der relevanten Daten sowie bei Berechnungen und Fehlerkorrekturen in BUBE-Online
Wir helfen Ihnen darüber hinaus auch bei der Antragstellung zur Fristverlängerung oder zur Befreiung von der Abgabepflicht.
Profitieren auch Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung als bekannt gegebene Messstelle nach § 29b BImSchG und als Ersteller von Genehmigungsanträgen.
Unsere Sachverständigen erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter +49 621 586 402-0 oder Ihre E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Ihr Team von der SGS-TÜV Saar GmbH