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Verifizierungsstelle Emissionshandel

Verifizierung von Emissions­­berichten und Zuteilungs­­­anträgen gemäß Treibhausgas-Emissions­­­handelsgesetz (TEHG)

Die Europäische Union (EU) will den Ausstoß klimaschädlicher Gase, wie z. B. Kohlendioxid (CO2) und Lachgas (N2O), reduzieren. Deshalb verpflichtet sie Unternehmen unterschiedlicher Branchen in der EU am Europäischen Emissionshandel (European Union Emissions Trading System – EU ETS) teilzunehmen. Dazu gehören je nach Leistung und Kapazität:

  • große Verbrennungsanlagen (mit einer Feuerungswärmeleistung über 20 MW)
  • energieintensive Industrieanlagen, etwa Raffinerien, Hersteller von Eisen- und Nichteisenmetallen, die keramische und chemische Industrie sowie Papierhersteller.

Als Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen müssen Sie die Treibhausgasemissionen eines Kalenderjahres ermitteln und sie bis zum 31. März des Folgejahres der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) in Berlin berichten.

Für Bestandsanlagen und neue Marktteilnehmer kann ein Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen gestellt werden.

Bevor Sie Ihre Emissionsberichte, Zuteilungsanträge oder Zuteilungsdatenberichte bei der DEHSt einreichen, muss eine gemäß ISO 14065 und Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 akkreditierte Prüfstelle diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen (verifizieren).

SGS-TÜV Saar ist als akkreditierte Prüfstelle berechtigt, Emissionsberichte gemäß § 5 TEHG, Zuteilungsdatenberichte nach Art. 3 AnpassungsVO und Zuteilungsanträge gemäß § 9 TEHG zu verifizieren. 

Verifizierungen im Rahmen des EU-Emissionshandels richten sich nach den Vorgaben der europäischen Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung. Im Dokument Verifizierungsverfahren finden Sie eine Beschreibung unserer Verfahren sowie Angaben zum Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen.

Sie haben Fragen? Wir sind gern für Sie da.

EU-Emissionshandel: Was wir leisten

Die Prüfer von SGS-TÜV Saar verfügen über langjährige Erfahrung im Emissionshandel. Im Rahmen der Verifizierung überprüfen wir Ihren Emissionsbericht, Zuteilungsdatenbericht bzw. Zuteilungsantrag sowie die Ermittlungsmethoden, Kontrollmaßnahmen und den Überwachungs-/Methodenplan auf Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen.

  • Verifizierung von Emissionsberichten nach § 5 TEHG
  • Verifizierung von Zuteilungsdatenberichten nach Artikel 3 AnpassungsVO
  • Verifizierung von Zuteilungsanträgen nach § 9 TEHG. Dies gilt für:
    • Bestandsanlagen (Artikel 4 EU-ZuVO)
    • Neue Marktteilnehmer (Artikel 5 EU-ZuVO)

Unsere Sachverständigen übernehmen es auch gerne für Sie, die Emissionen fristgerecht im Unionsregister einzutragen und zu bestätigen.

Kontaktieren Sie uns für mehr Details.

Tätigkeitsbereiche der Akkreditierung

Mit uns – als von der DAkkS akkreditierte Stelle – haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner für Ihre Prüfung von Treibhausgasemissionsberichten und Tonnenkilometerberichten.

Als Verifizierungsstelle für den Emissionshandel nehmen Ihnen unsere Fachleute die Verifizierung aller Daten in den folgenden Tätigkeitsbereichen ab:

  • Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen, wenn lediglich kommerzielle Standardbrennstoffe gemäß der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 verwendet werden oder wenn in Anlagen der Kategorie A oder B Erdgas zum Einsatz kommt.
  • Herstellung oder Verarbeitung von Eisenmetallen (einschließlich Eisenlegierungen); Herstellung von Sekundäraluminium, Herstellung oder Verarbeitung von Nichteisenmetallen, einschließlich der Herstellung von Legierungen
  • Herstellung von Zementklinker oder Kalk, Brennen von Dolomit oder Magnesit, Herstellung von Glas einschließlich Glasfasern, Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen, Herstellung von Dämmmaterial aus Mineralwolle, Trocknen oder Brennen von Gips oder Herstellung von Gipskartonplatten und sonstigen Gipserzeugnissen
  • Herstellung von Industrieruß, von Ammoniak, von organischen Grundchemikalien durch Cracken, Reformieren, partielle oder vollständige Oxidation oder ähnliche Verfahren, Herstellung von Wasserstoff (H2) und Synthesegas durch Reformieren oder partielle Oxidation, Herstellung von Sodaasche (Na2CO3) und Natriumbicarbonat (NaHCO3)
  • Andere gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG einbezogene Tätigkeiten

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Kontaktieren Sie uns

SGS-TÜV Saar GmbH

Am TÜV 1
66280 Sulzbach
Deutschland

+49 6897 506 - 60