Der SGS-TÜV Saar prüft Ihre fördertechnischen Anlagen im vorgeschriebenen Rhythmus auf alle relevanten Sicherheitsbauteile und ihre Funktionen. Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Durch modernste elektronische Prüfsysteme (EPS) reduzieren wir Zeitaufwand und Kosten für Sie.
Der Gesetzgeber verlangt von Ihnen als Betreiber zuverlässiges und eingewiesenes Personal. Unsere Sachverständigen schulen Ihre Mitarbeiter bezüglich aller Pflichten, die mit dem Betrieb fördertechnischer Anlagen verbunden sind und unterstützen Sie dadurch, dass sie Betriebsanleitungen für Sie erarbeiten.
Wir erstellen sicherheitstechnische Bewertungen und Gefährdungsanalysen und übernehmen die Vorprüfung Ihrer technischen Unterlagen für das Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinen- und Aufzugsrichtlinie. Auch gutachterlich werden wir für Sie tätig. Wir sind nicht nur im Schadensfall Ihr Ansprechpartner, sondern auch im Vorfeld bspw. durch Pendelschlagversuche für Verglasungen, Auslegungs- und Festigkeitsberechnungen sowie bei Leistungsgutachten.
Basis aller unserer Inspektionen sind die gesetzlichen Vorschriften: die Maschinen- und Aufzugsrichtlinie sowie Vorschriften zum Arbeits- oder Explosionsschutz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsmittel-Benutzungsrichtlinie und die Landesbauordnungen.