Als Hersteller von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen tragen Sie die technische und rechtliche Verantwortung für das genehmigte Produkt. Hersteller sind verpflichtet über die Produktlaufzeit nachzuweisen, dass die Eigenschaften des Produkts immer noch mit denen des genehmigten Prüfmusters einerseits und mit den aktuellen Vorschriften andererseits übereinstimmen. Dieser Nachweis wird über die CoP (Conformity of Production) Prüfung erbracht.
In diesem Zusammenhang wird im Wesentlichen unterschieden zwischen:
- CoP-Q: Überprüfung des Qualitätsmanagements / Qualitätssicherung im Unternehmen im Rahmen der Herstelleranfangsbewertung
- CoP-P: Überprüfung der Produkteigenschaften der genehmigten Fahrzeuge bzw. Fahrzeugteile
Wir können bei den Übereinstimmungs-Prüfungen (CoP-Q und CoP-P) von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie der Herstelleranfangsbewertung behilflich sein. Erfahren Sie hier mehr über Herstelleranfangsbewertung und andere Audits, angeboten von der SGS.
Conformity of Production (CoP-P) – getestet mithilfe der SGS-TÜV Saar GmbH
Wir bieten Übereinstimmungsprüfungen (CoP-P) für Fahrzeug- und Komponentenhersteller weltweit an.
Durch die umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen aus den Bereichen des Typgenehmigungsverfahrens sind wir ein geeigneter und unabhängiger Partner, um Sie bei diesen Überprüfungen zu unterstützen. Durchgeführt werden können die Prüfungen sowohl in Ihren eigenen Laboren, in unseren Laboren oder geeigneten Fremdlaboren.
Profitieren Sie von dem umfangreichen Know-how unserer Spezialisten und dem weltweiten Netzwerk an Prüflaboren der SGS.