EU- und UN/ECE-Typgenehmigungsverfahren für Hersteller von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen

Ziel

Diese Schulung vermittelt die Abläufe und Verfahrensweisen des EU- und UN/ECE-Typgenehmigungsverfahrens.

Unabhängig davon, ob es sich um Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger (EG-Rahmenrichtlinie 2007/46/EG) oder um land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge (EU-Rahmenverordnung 167/2013) oder um zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge (EU-Rahmenverordnung 168/2013) handelt, werden die Teilnehmer systematisch und praxisorientiert an das Typgenehmigungsverfahren herangeführt.

Die Schulung enthält viele wichtige Hintergrundinformation und beinhaltet wertvolle Tipps zur Erleichterung und Optimierung des Typgenehmigungsverfahrens.

Inhalte

  • Detaillierter Ablauf des Typgenehmigungsverfahrens – von der Kontaktaufnahme mit der Genehmigungsbehörde und dem Technischen Dienst bis hin zur Erteilung der Typgenehmigung
  • Aufbau und Inhalt der Rahmenrichtlinien/Rahmenverordnungen sowie deren Anwendung
  • Vor- und Nachteile zu verschiedenen Typgenehmigungsverfahren: Einphasen-, Mehrphasen, gemischtes Verfahren
  • Erstellung und Optimierung von Beschreibungsmappen
  • Mehrstufen-Typgenehmigungsverfahren

Zielgruppe | Voraussetzungen

  • Projektleiter, Ingenieure und Techniker aus Entwicklung, Qualitätswesen, Produktion
  • Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen mit technischem Hintergrund
  • Mitarbeiter aus Vertrieb, Einkauf, Zulassung
  • Auch für Mitarbeiter mit Vorkenntnissen wird empfohlen die Schulung Homologation 01 vorab zu besuchen

Abschluss

Sie erhalten nach dem Training eine Teilnahmebescheinigung des SGS-TÜV Saar.

Uhrzeit

09:00-17:00 Uhr

Dauer

1 Tag