EU- und UN/ECE-Typgenehmigungsverfahren für Hersteller von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen
Ziel
Diese Schulung vermittelt die Abläufe und Verfahrensweisen des EU- und UN/ECE-Typgenehmigungsverfahrens.
Unabhängig davon, ob es sich um Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger (EG-Rahmenrichtlinie 2007/46/EG) oder um land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge (EU-Rahmenverordnung 167/2013) oder um zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge (EU-Rahmenverordnung 168/2013) handelt, werden die Teilnehmer systematisch und praxisorientiert an das Typgenehmigungsverfahren herangeführt.
Die Schulung enthält viele wichtige Hintergrundinformation und beinhaltet wertvolle Tipps zur Erleichterung und Optimierung des Typgenehmigungsverfahrens.
Inhalte
- Detaillierter Ablauf des Typgenehmigungsverfahrens – von der Kontaktaufnahme mit der Genehmigungsbehörde und dem Technischen Dienst bis hin zur Erteilung der Typgenehmigung
- Aufbau und Inhalt der Rahmenrichtlinien/Rahmenverordnungen sowie deren Anwendung
- Vor- und Nachteile zu verschiedenen Typgenehmigungsverfahren: Einphasen-, Mehrphasen, gemischtes Verfahren
- Erstellung und Optimierung von Beschreibungsmappen
- Mehrstufen-Typgenehmigungsverfahren
Zielgruppe | Voraussetzungen
- Projektleiter, Ingenieure und Techniker aus Entwicklung, Qualitätswesen, Produktion
- Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen mit technischem Hintergrund
- Mitarbeiter aus Vertrieb, Einkauf, Zulassung
- Auch für Mitarbeiter mit Vorkenntnissen wird empfohlen die Schulung Homologation 01 vorab zu besuchen
Abschluss
Sie erhalten nach dem Training eine Teilnahmebescheinigung des SGS-TÜV Saar.
Uhrzeit
09:00-17:00 Uhr
Dauer
1 Tag