Der Gesetzgeber fordert seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung im Dezember 2012 eigenstätiges Handeln vom Betreiber oder Eigentürmer einer Trinkwasserinstallation, die im Rahmen der orientierenden Untersuchung einen Legionellenbefall zeigt.
Unsere Leistungen:
- Präventive Bewertung der Trinkwasserinstallation vor der orientierenden Untersuchung
- Festlegung von Probenahmenstellen für die Durchführung der orientierenden und weitergehenden Untersuchung
- Durchführung von Gefährdungsanalysen nach Trinkwasserverordnung
- Überwachung von Maßnahmenausführungen
- Ausarbeitung von Wartungs- und Instandhaltungsplänen für Trinkwasserinstallationen zur Prävention