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Stabilität von Anfang an:
Leistungen im Bauingenieurwesen

Die Qualität unserer Prüfungen genügt höchsten Ansprüchen, z. B. auch im Bereich des Bauingenieurwesens.

Seien es Fliegende Bauten wie Fahrgeschäfte, Zelte, Bühnen, Tribünen oder Stahlkonstruktionen der unterschiedlichsten Dimensionen wie etwa Kamine, Regale oder Leitern, Rutschen, Sprungtürme – bis hin zu den Verkehrswegen in Einrichtungen wie Schwimmbädern:

Als Verantwortlicher müssen Sie die potentiellen Gefahren im Griff haben.
Wir helfen Ihnen weiter.

Sie sind Betreiber und benötigen Unterstützung? Wir sind da!

Fliegende Bauten:
Mit jedem Auf- und Abbau auf der sicheren Seite.

Es bedarf keiner Erklärung, dass Fliegende Bauten verglichen mit stationären Konstruktionen technisch anders ausgelegt sind. Denn während feststehende Konstruktionen ihre Stabilität auch aus stoffschlüssigen Verbindungen (Betonieren) ziehen können, sind bei Fliegenden Bauten oftmals modulare Konstruktionen in Leichtbauweise gefragt.

Die Herausforderung: Fliegende Bauten wie etwa Achterbahnen, Riesenräder und andere Fahrgeschäfte, Festzelte, Tribünen, Konzertbühnen oder Türme müssen nach Abbau und Wiederaufbau aufs Neue die gleich hohen Sicherheitsstandards erfüllen.

Abhängig von der Bauart bedürfen diese Anlagen gemäß der Landesbauordnung einer Ausführungsgenehmigung. Diese wird von den zuständigen Baubehörden (Wohnort der Betreiber) erteilt. Als Grundlage müssen an diesen Anlagen Erstprüfungen, Gutachten, Prüfungen zur Verlängerung der Ausführungsgenehmigung sowie Sonderprüfungen durchgeführt werden.

Hier wird SGS-TÜV Saar als anerkannte Prüfstelle für Fliegende Bauten aktiv.

 

Tragwerke, Elektrik und Mechanik – wir lassen nichts ungeprüft

Als Prüfstelle für Fliegende Bauten kennen und beherrschen wir die aktuellen normativen Richtlinien und Regelwerke. Mit uns sind Sie als Besitzer bzw. Betreiber von Fliegenden Bauten stets auf der rechtssicheren Seite.

Ist die Konstruktion so stabil, dass Wind oder Schneemassen sie nicht in ihrer Standsicherheit beeinträchtigen? Wurde das Bauwerk nach allen Regeln des Brandschutzes konstruiert und gebaut? Wie wird das Thema Fluchtweg rechtlich konform bei der Aufstellung von Fliegenden Bauten umgesetzt? Mit diesen und vielen weiteren Themen - entsprechend der Richtlinie für den Bau und Betrieb Fliegender Bauten - beschäftigen wir uns.

Unser übergeordnetes Ziel: Die Betreiber von Fliegenden Bauten zu unterstützen sowie durch die baurechtlich vorgeschriebenen Prüfungen die Konformität mit den bautechnischen Anforderungen und Auflagen zu bescheinigen.

Sie haben Fragen zu Fliegenden Bauten? Kontaktieren Sie uns jetzt.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Schreiben Sie uns

Elektro- und Gebäudetechnik

SGS-TÜV Saar GmbH
Am TÜV 1
D-66280 Sulzbach

t: +49 6897 506 - 163