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innovativ.
Maschinensicherheit
Maschinensicherheit – Sicherheit mit Sachverstand
Die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG stellt Grundsätze für die Integration der Sicherheit an Maschinen auf. Insbesondere Schutzmaßnahmen gegen Risiken, die sich konstruktiv nicht beseitigen lassen, zählen zu den großen Herausforderungen im Maschinen- und Anlagenbau. Die Festlegung und Bewertung von mechanischen und steuerungstechnischen Maßnahmen stellt auch für erfahrene Konstrukteure eine schwierige Aufgabe und Verantwortung dar. Die Erfüllung der rechtlichen und normativen Anforderungen sowie die Vereinbarkeit mit ökonomischen Aspekten sorgen nicht selten für Unsicherheit und Meinungsverschiedenheiten im Planungsteam.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Anwendung aktueller rechtlicher und normativer Forderungen an Ihr Produkt.
Nutzen Sie den neutralen geschulten Blick des Sachverständigen im Besonderen im Hinblick auf die Erfüllung der Schutzforderungen der aktuellen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Wir unterstützen Sie im Zuge unserer Prüfdienstleistung bei der:
- Erstellung von Sicherheitskonzepten
- Normen- und Richtlinienrecherche
- Bewertung von Gefahren und Risiken
- Integration von steuerungstechnischen Lösungen auf Basis der Funktionalen Sicherheit und Ermittlung des PL und SIL gemäß anerkannter Regeln der Technik
- Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens
- Erstellung der technischen Dokumentation
- Durchführung von Machbarkeitsstudien
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gem. §3 BetrSichV
- Beurteilung einer wesentlichen Veränderung sowie der Beurteilung von An- und Umbauten an Maschinen
Kontakt
- Am TÜV 1
- 66280 Sulzbach
- Deutschland
- t +49 6897 506 - 137
- f +49 6897 506 - 278
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- Hofmannstr. 50
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